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Anlage 1 BZGü-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.9.2000

Anlage 1

Sachgebiete der Prüfung

1. Schriftlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:

  1. a) Kalkulation für Kilometer- und Stundenleistung, Kostenstellenrechnung, Ermittlung des Kostendeckungsbeitrages und Indexberechnung;
  2. b) Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife und Tarifempfehlungen; Frachtbriefbestimmungen;
  3. c) Umsatzsteuer- und Straßenbenützungsabgabeberechnung;
  4. d) Buchführung und Lohnverrechnung im Zusammenhang mit den angeführten Sachgebieten, Grundkenntnisse der Bilanzanalyse.

2. Mündlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:

  1. 1. Recht:

    Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:

  1. a) Sozialversicherungsrecht;
  2. b) Grundsätze des Zivilrechts und des Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechts, des Frachtrechts, des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts);
  3. c) Beförderungsverträge (CMR);
  4. d) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts;
  5. e) Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeugbesitzers sowie des Frachtführers; Transportversicherung;
  6. f) Steuerrecht;
  7. g) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge, die einschlägigen EU-Vorschriften sowie die Aufgabe und die Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind;
  1. 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:
  1. a) Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten;
  2. b) Buchhaltung und Grundzüge der Bilanzierung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen;
  3. c) Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen, Handelsbräuche und Fakturierungen;
  4. d) Betriebsführung von Güterbeförderungsunternehmen;
  5. e) Marketing;
  6. f) Mitarbeiterführung und Personalmanagement;
  7. g) Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG);
  8. h) Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;
  9. i) Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften;
  10. j) Telematikanwendungen;
  1. 3. Zugang zum Markt:
  1. a) gewerberechtliche Vorschriften des Güterbeförderungsgewerbes;
  2. b) Beförderungsdokumente;
  3. c) zuständige Behörden;
  1. 4. Technische Normen und technischer Betrieb:
  1. a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen;
  2. b) Wahl des Fahrzeugs;
  3. c) Genehmigung und Zulassung;
  4. d) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge;
  5. e) Laden und Entladen der Fahrzeuge;
  6. f) die besondere Verantwortung des Frachtführers bei der Beförderung von
  1. g) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung von Fahrzeugen;
  1. 5. Straßenverkehrssicherheit:
  1. a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr;
  2. b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGBG, FSG) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);
  3. c) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen;
  1. 6. Zusätzliche Sachgebiete für den Güterfernverkehr:
  1. a) Wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen Regeln abweichen;
  2. b) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wie:
  1. c) Allgemeine Grundsätze des Zollrechts und Zollvorschriften, insbesondere Begleitscheinverfahren, Zollvormerkverkehr, Carnet-TIR und gVV, Carnet-ATA;
  2. d) Kombinierter Verkehr Schiene – Straße mit seinen verschiedenen Techniken (Rollende Landstraße, Verkehr mit Anhängern, Sattelanhängern, Wechselaufbauten und Containern usw.) sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Binnen- und Hochseeschiffahrt);
  3. e) Verkehrsgeographie und Streckenplanung sowie den Bereich der Logistik.

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