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Artikel 1 Trassenverlauf – Hochleistungsstrecke Raum Wien–St. Pölten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.1993

Artikel 1

Der Trassenverlauf der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Bereich der Gemeinde Wien wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Verbindungsstrecke zwischen der West- und Südbahn beginnt (im Sinne der Kilometrierung) im Bereich des Bahnhofes Meidling (km 3,950 Südbahn), verläßt im Tunnel den Meidlinger Einschnitt im Bereich des Bahnhofes Unter-Hetzendorf, schwenkt unter die Verbindungsbahn ein, folgt dieser bis in den Bereich des Speisinger Bogens (S-Bahn Haltestelle Speising), unterquert den Roten Berg und den Nikolaiberg (Lainzer Tiergarten) und weiters den Wienfluß bei Wehr V. Im Bereich des Hadersdorfer Friedhofes schwenkt die neue Strecke unter die bestehende Westbahn und folgt dieser bis Hadersdorf-Weidlingau, wo sie in die Neubaustrecke Wien ‑ St. Pölten mündet. Darüberhinaus ist die neue Verbindungsstrecke mit der bestehenden Westbahn durch Rampenbauwerke zwischen km 7,6 (Wolf in der Au) und km 11,9 (Purkersdorf-Sanatorium) verbunden.

Die neue Verbindungsstrecke setzt sich ab Bereich Hadersdorf-Weidlingau in Richtung Wurzbachtal bis zum Projektsende (= Landesgrenze) km 11,930 als Neubaustrecke nach St. Pölten fort.

Die Gütergleisverbindung zur Donauländebahn zweigt unterirdisch bei km 1,3 (= km 6,0 Donauländebahn) der neuen Verbindungsstrecke ab, schwenkt im Bereich der Oswaldgasse unter die Donauländebahn und mündet zwischen Eibesbrunnergasse und Gutheil-Schoder-Gasse in die Donauländebahn (km 8,2).

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und beim Amt der Wiener Landesregierung aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 13171/7.1 und 13172/7.2) zu ersehen. Soweit der Geländestreifen im Tunnelbereich in den Planunterlagen nicht gesondert ausgewiesen ist, beträgt dessen Breite gemessen von der projektierten Bezugsachse:

  1. 1. Für die Verbindungsstrecke von der West- zur Südbahn von km 1,50 bis 8,75 im Sinne der Kilometrierung links der Bahn 25 m und rechts der Bahn 60 m.
  2. 2. Für den Anschluß an die Neubaustrecke Wien St. Pölten von km 10,15 bis km 11,93 beidseits 75 m.
  3. 3. Für die Gütergleisverbindung zur Donauländebahn von km 6,50 bis km 7,25 beidseits 40 m.

Schlagworte

Westbahn

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018

Gesetzesnummer

10007458

Dokumentnummer

NOR12081701

alte Dokumentnummer

N5199331223J

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