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Artikel 3 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/92

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 3

Die Vordrucke des Internationalen Frachtbriefs CIM und des Internationalen Expressgutscheins, die am 31. Dezember 1992 in Gebrauch sind, können bis zum 30. Juni 1993 verwendet werden.

Im übrigen gelten die Vorschriften über die Verwendung der Exemplare des Internationalen Expressgutscheins bis zum 1. Juli 1993 weiter.

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