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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/92

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.10.1992

§ 0

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/92

Kurztitel

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/92

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 649A/1992

Inkrafttretensdatum

15.10.1992

Langtitel

BESCHLUSS Nr. 1/92 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" zur Änderung der Anlage II des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

StF: BGBl. Nr. 649a/1992

Präambel/Promulgationsklausel

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *1), insbesondere auf Artikel 15, Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Anlage II des Übereinkommens enthält spezifische Vorschriften über

die Sicherheitsleistung.

Aus Gründen der Entwicklung bei der Beförderung von bestimmten Waren mit erhöhtem Risiko wurden die bestehenden Vorschriften über die Sicherheitsleistung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kürzlich geändert, um die praktische Anwendung dieser Vorschriften zu verstärken; es ist daher angebracht, die Anlage II des Übereinkommens anzupassen -

BESCHLIESST:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987

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