Artikel 1
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung hat Liechtenstein am 30. August 1991 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
(BGBl. Nr. 100/1960, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 87/1986) hinterlegt. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein mit 1. September 1991 in Kraft getreten.
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