Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 8 AkkG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1993 bis 20.04.2012 (BGBl. I Nr. 28/2012)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.