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Artikel 2 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/91

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuß kann gegebenenfalls vor dem 1. November 1992 diesen Beschluß anhand des Berichts der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Stand der Harmonisierung der Bestimmungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes überprüfen.

Geschehen zu Helsinki am 19. September 1991.

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