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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/89

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1990

§ 0

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/89

Kurztitel

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/89

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 263/1990

Inkrafttretensdatum

01.05.1990

Langtitel

BESCHLUSS NR. 2/89 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG/EFTA "GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN" VOM 8. DEZEMBER 1989 ZUR ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS VOM 20. MAI 1987 ÜBER EIN GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN

StF: BGBl. Nr. 263/1990

Präambel/Promulgationsklausel

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über das gemeinsame Versandverfahren *1), insbesondere auf Artikel 15, Absatz 3 Buchstabe b,

IN ERWÄGUNG nachstehender Gründe:

Für die Anwendung des Übereinkommens wird die ECU gemäß den Bestimmungen der Gemeinschaft definiert.

Die vorgenannte Bestimmung wurde kürzlich angesichts der Anwendung einer neuen Zusammensetzung der ECU mit Wirkung vom 21. September 1989 geändert; es ist angebracht, das Übereinkommen anzupassen, um der neuen Zusammensetzung der ECU Rechnung zu tragen -

BESCHLIESST:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987

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