Artikel 3
Die Anhänge II, III, IV und V der Anlage II zu dem Übereinkommen werden durch die Anhänge A, B, C und D (Anm.: Anhänge nicht darstellbar) dieses Beschlusses ersetzt.
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Artikel 3
Die Anhänge II, III, IV und V der Anlage II zu dem Übereinkommen werden durch die Anhänge A, B, C und D (Anm.: Anhänge nicht darstellbar) dieses Beschlusses ersetzt.
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