§ 3
Die in einem aktiven Dienstverhältnis zum Dorotheum stehenden Bediensteten sind ab 1. Jänner 1979 Arbeitnehmer der Gesellschaft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Die in einem aktiven Dienstverhältnis zum Dorotheum stehenden Bediensteten sind ab 1. Jänner 1979 Arbeitnehmer der Gesellschaft.
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