vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 2 Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2005

Anlage 2

Ausbildungsvorschriften

für den Lehrberuf Destillateur

Berufsbild

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Geräte

Kenntnis der Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe, ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Lagerung

-

Mazerieren

-

Digerieren

-

Perkolieren

Destillieren

-

Herstellen von Spritwassergemischen mit vorgeschriebenem Alkoholgehalt

Ermitteln des Alkoholgehaltes nach Volums- und Gewichtsprozenten

-

-

Erhöhen und Herabsetzen des Alkoholgehaltes auf eine vorgeschriebene Stärke unter Berücksichtigung der Kontraktion

-

Feststellen grober Geruchs- und Geschmacksfehler der zu verarbeitenden Rohstoffe und Fertigprodukte

Herstellen und Spindeln von Zuckerlösungen

-

Zusammenstellen nach einfachen Rezepturen

Zusammenstellen nach Rezepturen

-

Filtern, Klären und Schönen

Umfüllen

Umfüllen und Mischen

-

Kenntnis des Abfüllens, des Verschließens und Etikettierens

-

-

Behandeln der Lager- und Transportgefäße

-

-

Kenntnis der Herstellung von Destillaten und Likören verschiedener Art

Grundkenntnisse verschiedener Auszüge und Typagen

Kenntnis verschiedener Auszüge und Typagen

Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.

Verhältniszahlen

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte