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Artikel 3 Wirtschaftsabkommen - 2. Zusatzvertrag (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.1926

Artikel 3

Artikel 3. Dieser Vertrag soll ratifiziert werden und am vierzehnten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der baldmöglichst in Berlin erfolgen soll, in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag zu Berlin am 21. Mai 1926 unterzeichnet.

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