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Touristische Zusammenarbeit - Kroatien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1998

§ 0

Touristische Zusammenarbeit - Kroatien

Kurztitel

Touristische Zusammenarbeit - Kroatien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 146/1998

Inkrafttretensdatum

01.08.1998

Langtitel

ABKOMMEN über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Kroatischen Republik

StF: BGBl. III Nr. 146/1998

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 25. März bzw. am 17. Juli 1998 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 10 mit 1. August 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kroatischen Republik, im weiteren Text: die Vertragsparteien,

geleitet von dem gemeinsamen Wunsch nach der Vertiefung der bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und von der Notwendigkeit der Entwicklung einer umfassenden und vielfältigen gegenseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus,

im Bewußtsein der großen Bedeutung des Tourismus nicht nur für die Wirtschaft der beiden Staaten, sondern auch für ein besseres Verständnis der beiden Völker,

in der Absicht, eine wirkungsvollere touristische Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu ermöglichen,

haben folgendes vereinbart:

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