1. ABSCHNITT
Allgemeines
§ 1
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über:
- 1. die Betriebsleistungen österreichischer Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen,
- 2. die Verkehrs- und Transportleistungen inländischer Unternehmen auf der Straße und Schiene,
- 3. den Bestand an österreichischen Straßen- und Schienenfahrzeugen und
- 4. das Güterverkehrsaufkommen auf dem österreichischen Straßen- und Schienenverkehrsnetz durchzuführen.
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