Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 6 MAG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1990 bis 23.12.2002 (BGBl. I Nr. 168/2002)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.