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Anlage 13 PStV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1989

Formell noch in Kraft, jedoch de facto ohne Rechtswirkung.

Restbestände an Vordrucken, die auf Grund der Verordnung in der bisherigen Fassung angefertigt wurden, können bis zum Ablauf des 31. Dezember 1990 weiterverwendet werden.

Anlage 13

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: Anlage 13 

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