Artikel 8
Durch das Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienst/Offizialpaßinhaber vom 29. Juni 1970 *) außer Kraft.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 242/1970
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