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Artikel 4 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1979

Artikel 4

Die sonstigen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern bleiben durch dieses Abkommen unberührt.

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