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Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankreich)
Kurztitel
Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 390/1975
Inkrafttretensdatum
24.07.1975
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über den Aufenthalt von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Jänner 1967) *)
StF: BGBl. Nr. 390/1975 (NR: GP XIII RV 1328 AB 1472 S. 136 . BR: AB 1321 S. 339 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Juni 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 am 24. Juli in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen über bestimmte Fragen betreffend die Reisedokumente und den Aufenthalt von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Jänner 1967) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 55/1955 und 78/1974
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