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Anlage 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.3.1969

Anlage 1

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

ASUNCION

Asuncion, den 17. Jänner 1969

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz zum Zwecke der Ausweitung der Beziehungen auf dem Gebiete der Kultur, des Handels und des Fremdenverkehrs den Abschluß eines Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Paraguay über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vorzuschlagen, welches die Einreise der Inhaber gültiger österreichischer und paraguayischer Diplomaten- und Dienst- bzw. Offizialpässe sowie gewöhnlicher Reisepässe in den anderen Vertragsstaat auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und gemäß folgender Bestimmungen erleichtern soll:

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Georg Roessler m. p.

Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Raul Sapena Pastor

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Asuncion

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN

Asuncion, den 17. Jänner 1969

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz den Empfang der Note vom heutigen Tage zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

In Erwiderung ist es mir angenehm, Eurer Exzellenz mitteilen zu können, daß meine Regierung den in Ihrer vorstehend wiedergegebenen Note enthaltenen Bestimmungen zustimmt und daher diese und die vorliegende Note ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht darstellen.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Raul Sapena Pastor m. p.

Minister für Auswärtige Beziehungen

Seiner Exzellenz

Dr. Georg Roessler

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter der Republik Österreich

Asuncion

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