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Artikel 7 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1968

Artikel 7

Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen jederzeit schriftlich kündigen; es tritt drei Monate nach Einlangen dieser Notifikation beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.

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