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Artikel 6 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1967

Artikel 6

Im Durchgangsverkehr bedarf es keiner Durchreisebewilligung. Personen im Alter von mehr als 16 Jahren müssen einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit sich führen.

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