§ 10
Die Kanzleigeschäfte der Statistischen Zentralkommission und der Fachbeiräte hat das Österreichische Statistische Zentralamt zu besorgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Kanzleigeschäfte der Statistischen Zentralkommission und der Fachbeiräte hat das Österreichische Statistische Zentralamt zu besorgen.
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