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Anlage 1 Paßzwang - Aufhebung (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.6.1957

Anlage 1

SCHWEIZER GESANDTSCHAFT

IN ÖSTERREICH

Exzellenz!

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Schweizerische Eidgenossenschaft bereit ist, in dem Bestreben, den Reiseverkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern, mit der Republik Österreich ein Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im Verkehr zwischen der Schweiz und der Republik Österreich abzuschließen, daß folgenden Inhalt hat:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 11)

Sofern die österreichische Bundesregierung mit den vorstehenden Bestimmungen einverstanden ist, so beehre ich mich, vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und Ihre gleichlautende Antwortnote als ein Abkommen angesehen wird.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 1. Juni 1957

R. Hohl m. p.

Seiner Exzellenz

DDr. h. c. Ing. Leopold FIGL

Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten

Wien I

BUNDESKANZLERAMT

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 308.733-RA(RR)57

Wien, am 1. Juni 1957.

Herr Gesandter!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen:

(Anm.: Es folgt der Text der Note)

Ich habe die Ehre, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung mit den vorstehenden Bestimmungen einverstanden ist und diesen Notenaustausch als Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich betrachtet.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten und besonderen Hochachtung zu erneuern.

Figl m. p.

S. Exzellenz

Herrn Reinhard HOHL

a. o. Gesandter und bev. Minister

der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Wien

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