Artikel 2
1. Österreichische Staatsbürger können ohne Visum an allen zugelassenen Grenzübergangsstellen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein außer mit einem gültigen oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufenen Reisepaß, Kinderausweis oder Sammelreisepaß (Sammelliste) der Republik Österreich auch mit einem gültigen Personalausweis der Republik Österreich ein- und ausreisen.
2. Österreichische Staatsbürger, die mit einem Sammelreisepaß (Sammelliste) reisen, müssen im Besitze eines amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweises über ihre Person sein.
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