Verwaltungsvorschriften.
§ 3
Verwaltungsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind alle von der Agrarbehörde in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verwaltungsvorschriften.
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Verwaltungsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind alle von der Agrarbehörde in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen.
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