Anlage 1
— ANHÄNGE
Anhang A
Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
- i) Gedruckte Bücher, ungeachtet der Sprache, in der sie gedruckt sind, und der für Illustrationen verwendeten Fläche, einschließlich
- a) Luxusausgaben,
- b) Bücher, die im Ausland nach dem Manuskript eines Autors gedruckt wurden, der im Einfuhrland wohnt,
- c) Zeichen- und Malbücher für Kinder,
- d) Übungshefte für Schüler, die neben einem gedruckten Text leere Felder zum Ausfüllen enthalten,
- e) Kreuzworträtselhefte mit gedrucktem Text,
- f) einzelne Illustrationen und Druckseiten in Form von losen oder gebundenen Blättern und Druckvorlagen oder Reproduktionsfilme für die Herstellung von Büchern;
- ii) gedruckte Dokumente oder Berichte nichtkommerziellen Charakters;
- iii) Mikrowiedergaben der unter den Ziffern i und ii dieses Anhangs und unter den Ziffern 1 bis 6 des Anhangs A des Abkommens aufgeführten Gegenstände;
- iv) Kataloge von Filmen, Tonaufnahmen oder jeglichem sonstigen Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters;
- v) kartographische Erzeugnisse für wissenschaftliche Bereiche, wie Geologie, Zoologie, Botanik, Mineralogie, Paläontologie, Archäologie, Ethnologie, Meteorologie, Klimatologie und Geophysik sowie meteorologische und geophysikalische Diagramme;
- vi) Bauzeichnungen und -pläne oder Zeichnungen und Pläne industriellen oder technischen Charakters und deren Kopien;
- vii) bibliographisches Informationsmaterial, das zur unentgeltlichen Verteilung bestimmt ist.
Schlagworte
Zeichenbuch, Bildmaterial, Bauplan
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
10004879
Dokumentnummer
NOR12053493
alte Dokumentnummer
N3199423833L
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