Artikel III Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankenholdinggesellschaften sowie Abänderung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 323/1987