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§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.1992

§ 1

Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zu der 6. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 465 163 311 S.

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