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Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.4.1990

§ 0

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Kurztitel

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 211/1990

Inkrafttretensdatum

19.04.1990

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. April 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

StF: BGBl. Nr. 211/1990

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