vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35 GSpG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1990

Juxausspielungen

§ 35.

Juxausspielungen sind Ausspielungen, bei denen auf jeden Spielanteil (Loszettel) ein Treffer entfällt und die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile entfallenden Treffer ermitteln.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)