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Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1988

§ 0

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Kurztitel

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1988

Inkrafttretensdatum

09.03.1988

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Feber 1988 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

StF: BGBl. Nr. 131/1988

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