ARTIKEL XIII
Besondere Rechte der Bank
§ 71
Gesetzliche Vorschriften, durch die die Höhe des Zinsfußes beschränkt wird, gelten nicht für die Oesterreichische Nationalbank.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ARTIKEL XIII
Besondere Rechte der Bank
§ 71
Gesetzliche Vorschriften, durch die die Höhe des Zinsfußes beschränkt wird, gelten nicht für die Oesterreichische Nationalbank.
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