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§ 2 20 S - Burg Hochosterwitz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 920 Tausendteilen Kupfer, 60 Tausendteilen Aluminium und 20 Tausendteilen Nickel herzustellen. Der Durchmesser der Münze hat 27,7 mm, ihr Stückgewicht 8 g zu betragen.

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