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Artikel 13 Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.1978

Artikel 13

Räumlicher Anwendungsbereich

Dieses Abkommen findet auf das Zollgebiet der Republik Österreich und auf das Zollgebiet der Vereinigten Staaten von Amerika Anwendung. Es ist weiters auf die Jungferninseln der Vereinigten Staaten anwendbar.

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