Artikel 32
Das verwendete Carnet TIR muß auf dem Umschlag und auf allen Abschnitten in englischer oder französischer Sprache in hervorgehobenen Buchstaben den Vermerk „Außergewöhnlich schwere oder sperrige Waren“ tragen.
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023
Gesetzesnummer
10004271
Dokumentnummer
NOR40062886
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