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Artikel 5 Finanzhilfe (Indonesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.1974

Artikel 5

Das vorliegende Abkommen wird dreißig Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die dazu ordnungsgemäß Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Wien, am 18. November 1974 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

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