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§ 1 Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.1974

§ 1

Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz wird ermächtigt, namens der Republik Österreich an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen für das Jahr 1974 einen Beitrag in Höhe von 200.000 US-Dollar zu leisten.

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