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§ 13 Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.8.2005

Schätzungsausschüsse

§ 13

Schätzungsausschüsse werden von der Steuer- und Zollkoordination (BGBl. II Nr. 168/2004) für die einzelnen Finanzamtsbereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.

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