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Doppelbesteuerung – Vereinbarung über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern (Liechtenstein)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Vereinbarung über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern (Liechtenstein)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 437/1971
Typ
Vertrag - Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.12.1971
Unterzeichnungsdatum
27.09.1971
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern
StF: BGBl. Nr. 437/1971
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich
und
die Regierung des Fürstentums Liechtenstein
haben zur Durchführung der Artikel 10 Absatz 2, 11 Absatz 2 und 12 Absatz 2 des am 5. November 1969 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen *) (im folgenden „Abkommen“ genannt) gemäß den Bestimmungen des Schlußprotokolls zu diesen Artikeln folgendes vereinbart:
___________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 24/1971
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2023
Gesetzesnummer
10004089
Dokumentnummer
NOR11004125
alte Dokumentnummer
N3197112689T
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