Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel II Abgabe auf bestimmte Stärkeerzeugnisse
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
26.7.1991 bis 31.12.1994 (BGBl. Nr. 659/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.