Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.
§ 2.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat das Hauptportal zum Oberen Belvedere-Garten, umgeben von der kreisförmigen Umschrift „1668 Lukas von Hildebrandt 1745“ und die Jahreszahl „1968“ zu zeigen. In der Portalöffnung ist der Mittelteil des Schlosses zu sehen; darunter befindet sich die Inschrift „Belvedere“. Die andere Seite der Münze hat in der Mitte die Zahl „25“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“ zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2019
Gesetzesnummer
10004044
Dokumentnummer
NOR12044999
alte Dokumentnummer
N3196819794J
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