Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 55 FinStrG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.1.1976 bis 20.08.1996 (BGBl. Nr. 421/1996)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.