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Artikel V Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.9.1957

Artikel V

Das Schiedsgericht erläßt für die Fällung von Entscheidungen über die ihm unterbreiteten Wertpapiere sinngemäße Bestimmungen und Verfahrensvorschriften.

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