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Anlage BewG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.6.2001

Anlage

(zu § 53a)

Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche

Euro/m3

  1. 1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind

 

1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

  
  

1.11 sehr einfache Ausführung

10,9009

  

1.12 einfache Ausführung

12,3544

  

1.13 mittlere Ausführung

14,5346

  

1.14 gute Ausführung

18,1682

  

1.15 sehr gute Ausführung

21,8019

 

1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

  
  

1.21 sehr einfache Ausführung

14,5346

  

1.22 einfache Ausführung

18,1682

  

1.23 mittlere Ausführung

21,8019

  

1.24 gute Ausführung

29,0691

  

1.25 sehr gute Ausführung

36,3364

 

2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt)

    

bei Geschoßhöhen *)

  

bis zu 4 m

5 m

6 m

 

2.1

Schuppen (einseitig offene Gebäude)

  
  

2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech

8,7207

7,9940

7,2673

  

2.12 Massiv

11,6277

10,9009

10,1742

 

2.2

Shedbauten

   
  

2.21 mit Holzbindern

9,4475

8,7207

7,9940

  

2.22 mit Stahlbindern

10,9009

10,1742

9,4475

  

2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

13,0811

12,3544

11,6277

 

2.3

Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen

11,6277

10,1742

9,4475

 

2.4

Holz- und Holzfachwerkgebäude

12,3544

11,6277

10,9009

 

2.5

Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung ‑ soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt ‑ um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H.

   
  

2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung

13,0811

12,3544

11,6277

  

2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung

15,9880

15,2613

14,5346

  

2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung

18,1682

17,4415

16,7148

 

2.6

Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m)

   
   

bei Geschoßhöhen bis zu

   

8 m

10 m

12 m

    

und darüber

  

2.61 Holzkonstruktion

5,0871

4,3604

3,6336

   

bei Geschoßhöhen bis zu

   

8 m

10 m

12 m

  

2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H.

8,7207

8,3574

7,9940

   

14 m

16 m

18 m

  

und bei fehlender Decke um 10. v. H.

7,6306

7,2673

6,9039

   

20 m und darüber

     

6,5406

 

3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl.

  

3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

   
  

3.11 sehr einfache Ausführung

  

10,9009

  

3.12 einfache Ausführung

  

13,0811

  

3.13 mittlere Ausführung

  

16,7148

  

3.14 gute Ausführung

  

20,3484

  

3.15 sehr gute Ausführung

  

25,4355

  

3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

   
  

3.21 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

3.22 einfache Ausführung

  

20,3484

  

3.23 mittlere Ausführung

  

26,8889

  

3.24 gute Ausführung

  

34,8830

  

3.25 sehr gute Ausführung

  

43,6037

  

3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.)

   
  

3.31 sehr einfache Ausführung

  

10,9009

  

3.32 einfache Ausführung

  

14,5346

  

3.33 mittlere Ausführung

  

18,1682

  

3.34 gute Ausführung

  

21,8019

 

4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

  

4.1 sehr einfache Ausführung

  

18,1682

  

4.2 einfache Ausführung

  

25,4355

  

4.3 mittlere Ausführung

  

32,7028

  

4.4 gute Ausführung

  

39,9701

  

4.5 sehr gute Ausführung

  

47,2373

 

5. Lagerhäuser und Kühlhäuser

  

5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

  

10,9009

  

5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

   
  

5.21 ebenerdig

  

14,5346

  

5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2

  

18,1682

  

5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2

  

25,4355

 

6. Theater und Lichtspielhäuser

  

6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)

   
  

6.11 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

6.12 einfache Ausführung

  

18,1682

  

6.13 mittlere Ausführung

  

23,2553

  

6.14 gute Ausführung

  

29,0691

  

6.15 sehr gute Ausführung

  

36,3364

  

6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)

   
  

6.21 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

6.22 einfache Ausführung

  

17,4415

  

6.23 mittlere Ausführung

  

21,8019

  

6.24 gute Ausführung

  

26,8889

  

6.25 sehr gute Ausführung

  

32,7028

 

7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl.

  

7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

   
  

7.11 sehr einfache Ausführung

  

10,9009

  

7.12 einfache Ausführung

  

13,0811

  

7.13 mittlere Ausführung

  

16,7148

  

7.14 gute Ausführung

  

20,3484

  

7.15 sehr gute Ausführung

  

25,4355

  

7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

   
  

7.21 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

7.22 einfache Ausführung

  

19,6217

  

7.23 mittlere Ausführung

  

25,4355

  

7.24 gute Ausführung

  

31,9760

  

7.25 sehr gute Ausführung

  

39,9701

  

7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung)

   
  

7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten

  

6,5406

  

7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten

  

7,9940

  

7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten

  

10,9009

  

7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten

  

14,5346

 

8. Krankenhäuser und Sanatorien

  

8.1 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

8.2 einfache Ausführung

  

19,6217

  

8.3 mittlere Ausführung

  

25,4355

  

8.4 gute Ausführung

  

30,5226

  

8.5 sehr gute Ausführung

  

36,3364

  

8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude)

  

wie Bauklasse 3.3

 

9. Tankstellengebäude

  

9.1 sehr einfache Ausführung

  

12,3544

  

9.2 einfache Ausführung

  

14,5346

  

9.3 mittlere Ausführung

  

18,1682

  

9.4 gute Ausführung

  

21,8019

  

9.5 sehr gute Ausführung

  

29,0691

 

10. Hallenbäder

  

10.1 sehr einfache Ausführung

  

18,1682

  

10.2 einfache Ausführung

  

21,8019

  

10.3 mittlere Ausführung

  

25,4355

  

10.4 gute Ausführung

  

29,0691

  

10.5 sehr gute Ausführung

  

36,3364

 

11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude

  

11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

   
  

11.11 sehr einfache Ausführung

  

10,9009

  

11.12 einfache Ausführung

  

14,5346

  

11.13 mittlere Ausführung

  

18,1682

  

11.14 gute Ausführung

  

21,8019

  

11.15 sehr gute Ausführung

  

29,0691

  

11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

   
  

11.21 sehr einfache Ausführung

  

14,5346

  

11.22 einfache Ausführung

  

19,6217

  

11.23 mittlere Ausführung

  

27,6157

  

11.24 gute Ausführung

  

36,3364

  

11.25 sehr gute Ausführung

  

47,2373

  

11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)

  

wie Bauklasse 3.3

 

12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten

  

12.1 sehr einfache Ausführung

  

7,2673

  

12.2 einfache Ausführung

  

10,9009

  

12.3 mittlere Ausführung

  

14,5346

  

12.4 gute Ausführung

  

19,6217

  

12.5 sehr gute Ausführung

  

29,0691

 

13. Keller und Kellergeschosse

  

13.1 sehr einfache Ausführung

  

10,9009

  

13.2 einfache Ausführung

  

13,8078

  

13.3 mittlere Ausführung

  

18,1682

  

13.4 gute Ausführung

  

25,4355

  

13.5 sehr gute Ausführung

  

36,3364

 

14. Überdachungen, Flugdächer;

die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen

     

Euro/m2

   

Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend

  

14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen

   
  

14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff

7,2673

 

10,9009

  

14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

14,5346

 

21,8019

   

bei einer Höhe bis zu

   

3 m

4 m

5 m

    

und darüber

  

14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen

   
  

14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff

10,9009

14,5346

18,1682

  

14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion

14,5346

21,8019

25,4355

 

15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke

  

15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude

   
     

Euro/m2

  

15.11 sehr einfache Ausführung

  

29,0691

  

15.12 einfache Ausführung

  

39,9701

  

15.13 mittlere Ausführung

  

54,5046

  

15.14 gute Ausführung

  

69,0392

  

15.15 sehr gute Ausführung

  

94,4747

  

15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude

   
  

15.21 sehr einfache Ausführung

  

36,3364

  

15.22 einfache Ausführung

  

58,1383

  

15.23 mittlere Ausführung

  

87,2074

  

15.24 gute Ausführung

  

130,8111

  

15.25 sehr gute Ausführung

  

181,6821

  

15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)

   
  

15.31 sehr einfache Ausführung

  

32,7028

  

15.32 einfache Ausführung

  

39,9701

  

15.33 mittlere Ausführung

  

54,5046

  

15.34 gute Ausführung

  

72,6728

 

16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen.

 

17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht.

 

18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen:

  

18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um

 

5 bis 25 v. H.,

  

18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je

maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden;

 

0.5 v. H.;

  

18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um

  

3 bis 6 v. H.

  

18.4 Klimaanlagen

  

8 bis 10 v. H.

Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles

 

Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.

 

Bau- und Gebäudeteil

sehr einfache Ausführung

einfache Ausführung

mittlere Ausführung

1. Dach:

Stroh, Schindel, Pappe

einfache Ziegeleindeckung

doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung

2. Fassade:

einfacher Putz oder Rohbau

einfacher Putz

einfacher Putz

3. Decken:

Holzbalken

Gewölbe, Holzbalken

Gewölbe, Holzbalken

4. Fenster:

teilweise Einfachfenster

überwiegend Doppelfenster;

Doppelfenster Holzverbundfenster

5. Türen:

Brettertüren

Füllungstüren

Füllungstüren oder Paneeltüren

6. Fußböden:

Weichholz; Beton

Weichholz, Linoleum und Kunststoff

Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz

7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):

keine

geringfügig

in beschränktem Ausmaß

8. Wasser und Toiletten:

außerhalb der Wohnungen

teilweise in den Wohnungen

in den Wohnungen

9. Badezimmer:

keine

in einigen Wohnungen

in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen

Beherbergungsbetriebe:

Etagenbäder in ausreichender Anzahl

10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):

keine

keine

geringer Anteil

11. Lift:

 

keiner

 

Bau- und Gebäudeteil

gute Ausführung

sehr gute Ausführung

1.Dach:

 

Eternit- oder Blecheindeckung

Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein

2. Fassade:

 

Edelputz

 

3. Decken:

 

Massiv- oder Fertigteildecken

Massiv- oder Fertigteildecken

4. Fenster:

 

Doppelfenster; Holzverbundfenster

Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung

5. Türen:

 

Paneeltüren furniert oder lackiert

wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall

6. Fußböden:

 

in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche

in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern

7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):

 

im erforderlichen Ausmaß

wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl.

8. Wasser und Toiletten:

 

in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser

wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten

9. Badezimmer:

 

in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser

Beherbergungsbetriebe:

wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad

in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht

Beherbergungsbetriebe:

überwiegend Zimmer mit Bad

10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):

 

kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil

besonders großer Anteil

11. Lift:

 

bei mehr als 4 Vollgeschossen

bei mehr als 4 Vollgeschossen

                      

__________

*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNORM, B 4000, 6. Teil, maßgebend.

**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.

Steuerliche Wirksamkeit ergibt sich gem. § 20 Abs. 3 erst ab 1.1.1974

Schlagworte

Baupreis, Neuherstellungswert, Merkmalstabelle

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2017

Gesetzesnummer

10003860

Dokumentnummer

NOR40019000

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