Artikel X.
Auf die Rechtshilfe im Beitreibungsverfahren finden die Bestimmungen dieses Vertrages Anwendung, soweit nicht in den Artikeln XI bis XIII etwas Abweichendes angeordnet ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel X.
Auf die Rechtshilfe im Beitreibungsverfahren finden die Bestimmungen dieses Vertrages Anwendung, soweit nicht in den Artikeln XI bis XIII etwas Abweichendes angeordnet ist.
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