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Artikel 5 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1998

Artikel 5

In Art. 40 Abs. 1 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 19 des Übereinkommens von 1978, des Art. 6 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 12 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:

  1. a) zwischen dem zehnten und elften Gedankenstrich:
  1. b) zwischen dem elften und zwölften Gedankenstrich:

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