Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers
§ 15.
Rückforderungsansprüche des Erwerbers nach § 14 und aus anderen Rechtsgründen richten sich auch dann gegen den Bauträger, wenn der Erwerber entsprechend dem Bauträgervertrag Zahlungen an Dritte geleistet hat.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020
Gesetzesnummer
10003474
Dokumentnummer
NOR12039329
alte Dokumentnummer
N2199744449L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)