Letztbegünstigter
§ 6
Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Letztbegünstigter
§ 6
Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll.
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