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Artikel 1 Tonträger-Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.8.1987

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde:

Barbados 23. März 1983

Peru 7. Mai 1985

Republik Korea 1. Juli 1987

Tschechoslowakei 5. Oktober 1984

Venezuela 30. Juli 1982

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der WIPO zufolge hat Schweden am 1. Juli 1986 die anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung zurückgenommen.

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